30.05.2006

Freizeitgestaltung

Langeweile? Das muß nicht sein. Legen Sie doch mal Verfassungsbeschwerde gegen die Rechtschreibreform ein – mit der Begründung, sie verletze Ihre Menschenwürde und verhindere die freie Entfaltung Ihrer Persönlichkeit.

Kommt gut. Und Sie bekommen ganz tolle und nützliche Hinweise zurück. Zum Beispiel, daß alle außer Beamten und Schülern ...

... rechtlich nicht gehalten (sind), die reformierte Schreibung zu verwenden; sie sind rechtlich vielmehr frei, wie bisher zu schreiben.

Glück gehabt. Natürlich, das hätte Tante Hiltrud vermutlich auch gewußt. Aber so eine BVerfG-Mitteilung macht definitiv mehr Eindruck, und man kann sie schön gerahmt ins Anstaltszimmer hängen. Wir meinen: Herzlichen Glückwunsch!


(Irre.)

von dr. peterchen | 31.05.2006, 09:56 | [Link]

Bist du auf?
Wenn ich hier noch einmal dass mit "ß" lese, schlage ich Sie für die nächste hamburg:pur vor - Kategorie "Spacko des Monats". Oder für meinen neuen Weblog für die Kategorie... äh... "Faschist des Monats". Oder so ähnlich...


von stw | 31.05.2006, 11:00 | [Link]

In der nächsten hamburg:pur?

Hervorragende Idee! Paß auf, daß Du es nicht vergißt.


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