Langeweile? Das muß nicht sein. Legen Sie doch mal Verfassungsbeschwerde gegen die Rechtschreibreform ein – mit der Begründung, sie verletze Ihre Menschenwürde und verhindere die freie Entfaltung Ihrer Persönlichkeit.
Kommt gut. Und Sie bekommen ganz tolle und nützliche Hinweise zurück. Zum Beispiel, daß alle außer Beamten und Schülern ...
... rechtlich nicht gehalten (sind), die reformierte Schreibung zu verwenden; sie sind rechtlich vielmehr frei, wie bisher zu schreiben.
Glück gehabt. Natürlich, das hätte Tante Hiltrud vermutlich auch gewußt. Aber so eine BVerfG-Mitteilung macht definitiv mehr Eindruck, und man kann sie schön gerahmt ins Anstaltszimmer hängen. Wir meinen: Herzlichen Glückwunsch!
(Irre.)